Inhaltliche Übereinstimmung
Die tatsächlichen Projektaktivitäten, angestrebten Ergebnisse und weiteren relevanten Nachweise zeigen eine nachvollziehbare Verbindung zum veröffentlichten Programmzweck oder zu den Programmprioritäten.
Förderanträge von Künstlern werden typischerweise zuerst auf Eignung und Vollständigkeit geprüft, anschließend anhand der veröffentlichten Programmkriterien fachlich begutachtet und je nach Verfahren bewertet, gereiht oder empfohlen. Eine gute Bewertung ist noch keine Förderentscheidung: Der endgültige Zuschlag hängt vom jeweiligen Entscheidungsverfahren, den veröffentlichten Programmregeln und den verfügbaren Mitteln ab.

Prüfweg eines Förderantrags auf einen Blick
Der Antrag verändert im Verfahren seinen Status. Entscheidend ist die Trennung zwischen administrativer Prüffähigkeit, fachlicher Bewertung, Gremienempfehlung und endgültiger Förderentscheidung.
Zentrale Grenze: Prüffähigkeit bedeutet nicht Wettbewerbsstärke, und eine hohe Bewertung bedeutet nicht automatisch einen Zuschlag.
Das veröffentlichte Prüfverfahren des jeweiligen Förderprogramms legt Kriterienbezeichnungen, Bewertungsmethode, mögliche Schwellenwerte, Gremienrollen und Entscheidungsbefugnis fest. Die folgenden Abschnitte verfolgen den Antrag von der administrativen Vorprüfung über die kriterienbasierte Begutachtung bis zur Auswahl; das Schreiben des Antrags und mögliche Ablehnungsgründe sind davon getrennte Themen.
Eingereichte Förderanträge von Künstlern durchlaufen in der Regel eine administrative Vorprüfung, eine Gutachterzuweisung und eine unabhängige Begutachtung, bevor eine spätere Gremienberatung oder endgültige Auswahl erfolgt.
Die genaue Reihenfolge variiert je nach Fördergeber, aber jede Phase kann den Antrag vom eingereichten Antrag zum administrativ prüffähigen und anschließend inhaltlich bewerteten Antrag verändern.
Während der Vorprüfung prüfen Mitarbeiter des Fördergebers oder Verwaltungsangestellte, ob der eingereichte Antrag die Eignungs- und Vollständigkeitsanforderungen des Programms erfüllt.
Anträge, die diese administrativen Bedingungen erfüllen, können zur Gutachterzuweisung übergehen, bei der der Fördergeber prüffähige Anträge an geeignete Gutachter oder Gremienmitglieder vergibt.
Die zugewiesenen Gutachter prüfen dann die Antragsunterlagen anhand der veröffentlichten Kriterien des Programms und erstellen eine vorläufige Bewertung.
Der California Arts Council gibt beispielsweise an, dass Fördergremienmitglieder Anträge innerhalb ihrer zugewiesenen Programmbereiche unabhängig prüfen und reihen.
Manche Fördergeber trennen Vorprüfung, Gutachterzuweisung und unabhängige Bewertung in getrennte Phasen, während andere Teile des Prozesses zusammenfassen.
Das veröffentlichte Prüfverfahren des jeweiligen Programms legt daher die Phasengrenzen, verantwortlichen Stellen und Bedingungen für das Fortschreiten eines Antrags fest.
Am Ende dieser Abfolge hat ein Antrag, der noch in Betracht gezogen wird, die inhaltliche kriterienbasierte Bewertung erreicht, bei der die veröffentlichten Prüfkriterien des Fördergebers bestimmen, wie seine Vorzüge bewertet werden.
Die erste Eignungs- und Vollständigkeitsprüfung ist eine administrative Schwellenprüfung, die feststellt, ob ein Förderantrag eines Künstlers die Einreichungsanforderungen des Fördergebers erfüllt, bevor die qualitative inhaltliche Bewertung beginnt.
Das Bestehen dieser Prüfung macht einen Antrag administrativ prüffähig; es begründet weder die künstlerische Stärke noch die Wettbewerbsfähigkeit des Antrags.
Programme legen ihre eigenen administrativen Anforderungen fest, aber übliche Prüfungen unterscheiden, ob ein eingereichter Antrag fortfahren kann, eine Korrektur erfordert, sofern das Programm dies zulässt, oder für die weitere Bewertung ungeeignet ist.
Die administrative Prüfung stellt fest, ob ein Antrag berechtigt und prüffähig ist, nicht ob er in der inhaltlichen Bewertung gut abschneiden wird.
Die allgemeineren Anforderungen und Antragsberechtigung hängen vom jeweiligen Förderprogramm ab; sobald die geltenden Schwellenprüfungen bestanden sind, bleibt die qualitative inhaltliche Bewertung eine separate Phase.
Bei der Gutachterzuweisung werden berechtigte Förderanträge den Gutachtern oder Gremienmitgliedern zugeordnet, die für die inhaltliche Prüfung verantwortlich sind.
Die Zusammensetzung eines Prüfgremiums ist programmspezifisch; es gibt keine universelle Mischung aus Kunstfachleuten, Community-Vertretern oder anderen Gutachterprofilen.
Sind Rollen und Verantwortlichkeiten festgelegt, kann der Antrag zur unabhängigen Bewertung übergehen, ohne dass damit ein bestimmtes Ergebnis vorweggenommen wird.
Die unabhängige Begutachtung ist die Phase, in der einzelne Gutachter einen Förderantrag eines Künstlers und dessen begleitende Unterlagen prüfen, bevor eine gemeinsame Gremiendiskussion stattfindet.
Die Gutachter wenden die veröffentlichten Prüfkriterien des Programms auf die Unterlagen an und bilden eine vorläufige Bewertung, jedoch keine endgültige Förderentscheidung.
Bei der kriterienweisen Bewertung verknüpfen Gutachter die Antragsunterlagen mit jedem relevanten Kriterium und erfassen Gutachterkommentare, die ihr vorläufiges Urteil erläutern.
Je nach Programm kann diese Aufzeichnung eine numerische Bewertung, eine Einstufung, eine beschreibende Bewertung oder eine vorläufige Empfehlung umfassen.
Die numerische Bewertung ist daher eine mögliche Bewertungsmethode und keine universelle Anforderung.
Programme können unterschiedliche Kombinationen aus schriftlichen Kommentaren, Einstufungen, Empfehlungen und beschreibender Bewertung verwenden, sodass das vorläufige Ergebnis von der veröffentlichten Prüfmethode des Fördergebers abhängt.
In welcher Form auch immer sie vorliegt, bleibt die vorläufige Bewertung eines einzelnen Gutachters von der späteren gemeinsamen Beratung und Förderentscheidung getrennt.
Gutachter bewerten einen Förderantrag eines Künstlers anhand der veröffentlichten Prüfkriterien des Fördergebers.
Wiederkehrende Dimensionen können künstlerische Qualität, die Übereinstimmung mit dem Programmzweck und der angestrebten Wirkung, die Durchführbarkeit sowie die diese Beurteilungen stützenden Nachweise umfassen; die spezifischen Kriterien und ihre relative Gewichtung hängen vom Förderprogramm ab.
Künstlerische Qualität kann anhand von Nachweisen wie dem geplanten Kunstvorhaben, Arbeitsproben und anderen vom Fördergeber festgelegten Materialien bewertet werden.
Übereinstimmung und Wirkung betreffen, wie sich die geplante Aktivität zum Programmzweck und, wo zutreffend, zu dessen angestrebtem öffentlichem Nutzen verhält.
Durchführbarkeit betrifft, ob die geplante Aktivität innerhalb der im Antrag dargelegten Ressourcen, Pläne und Bedingungen umsetzbar erscheint.
Fördergeber veröffentlichen ihre eigenen Kriterienbezeichnungen und können diese Dimensionen unterschiedlich gewichten, daher sollten wiederkehrende Kategorien nicht als universelle Bewertungsmatrix für Kunstförderung behandelt werden.
Gutachter beurteilen, was der Antrag durch beobachtbare Nachweise zeigt; überzeugende Formulierungen allein begründen keine künstlerische Stärke, Programmübereinstimmung, Wirkung oder Umsetzbarkeit.
Die folgenden Gruppen ordnen übliche Prüfanforderungen, ohne eine universelle Gewichtung zu implizieren.
Künstlerische Qualität ist eine vom Fördergeber definierte Bewertungsdimension, mit der das geplante Vorhaben anhand festgelegter künstlerischer Kriterien beurteilt wird.
Da der Nachweiswert einer Probe vom jeweiligen Kriterium abhängt, ist die Auswahl aussagekräftiger Arbeitsproben von der Annahme zu unterscheiden, dass eine bestimmte Probe automatisch künstlerische Qualität belegt.
Zum Beispiel könnte dieselbe Arbeitsprobe ein Kriterium stützen, das auf kohärente künstlerische Entwicklung abzielt, jedoch nur begrenzte Nachweise für ein anderes Kriterium liefern, das auf Eigenständigkeit ausgerichtet ist.
Die kriterienbasierte Bewertung verknüpft daher das geplante Vorhaben und seine Nachweise mit dem vom Fördergeber festgelegten künstlerischen Standard, statt den persönlichen Geschmack eines Gutachters oder einen ästhetischen Stil als universelles Qualitätsmaß zu behandeln.
Inhaltliche Übereinstimmung
Die tatsächlichen Projektaktivitäten, angestrebten Ergebnisse und weiteren relevanten Nachweise zeigen eine nachvollziehbare Verbindung zum veröffentlichten Programmzweck oder zu den Programmprioritäten.
Nur sprachliche Übereinstimmung
Der Antrag wiederholt Begriffe des Fördergebers, ohne durch Projektfakten zu zeigen, wie das Vorhaben das betreffende Kriterium erfüllt.
Für die Programmübereinstimmung zählt deshalb, ob das geplante Projekt und seine Nachweise die tatsächlich veröffentlichten Kriterien ansprechen.
Durchführbarkeit ist das Urteil des Gutachters darüber, ob das geplante Projekt unter den im Antrag beschriebenen Bedingungen umsetzbar erscheint.
Dieses Urteil hängt davon ab, wie der Projektplan seinen Umfang, Zeitplan, Ressourcen, Budgetlogik und Kapazität mit der vorgeschlagenen Arbeit verbindet.
Fördergeber legen ihre eigenen Durchführbarkeitskriterien fest, sodass die relevanten Faktoren und ihre relative Bedeutung je nach Programm unterschiedlich sein können.
Gutachter verwenden diese Faktoren, um zu bewerten, ob die praktischen Nachweise das Vertrauen stützen, dass die geplanten Aktivitäten wie beschrieben umgesetzt werden können.
Ein ambitioniertes Projekt kann dennoch durchführbar erscheinen, wenn sein Umfang, Zeitplan, Ressourcen, Budgetlogik und Kapazität durch praktische Nachweise gestützt werden; ambitionierte Behauptungen ohne entsprechende Planungsnachweise liefern weniger Stütze für dieses Urteil.
Die Erläuterung dieser Projektbedingungen erfüllt eine andere Funktion als eine klare Kunstprojektbeschreibung: Bei der Durchführbarkeitsprüfung geht es darum, ob die Umsetzung unter den angegebenen Bedingungen plausibel erscheint.
Antragsnachweise stützen die Prüfkriterien, indem sie den Gutachtern Material liefern, das sie anhand eines bestimmten Kriteriums oder Merkmals auslegen können.
Eine Antragsbeschreibung, Arbeitsproben, ein Budget, ein Zeitplan oder andere zulässige begleitende Unterlagen können unterschiedliche Beurteilungen untermauern, aber kein einzelner Nachweis belegt für sich genommen die Gesamtstärke des Antrags.
Verschiedene Nachweisarten stützen unterschiedliche Prüfurteile, da jede einzelne bestimmte Projekt- oder künstlerische Merkmale belegt und ihre eigene Einschränkung aufweist.
Eine Antragsbeschreibung kann den Projektzweck und die Spezifität verdeutlichen, während Arbeitsproben Aspekte der künstlerischen Qualität belegen können; ein Budget und ein Zeitplan können die Durchführbarkeit stützen, wenn sie mit den geplanten Aktivitäten übereinstimmen.
Begleitende Unterlagen können dort, wo das Programm sie zulässt, relevante Bestätigungen hinzufügen, ihr Nachweiswert bleibt jedoch auf das beschränkt, was sie tatsächlich im Hinblick auf das anwendbare Kriterium belegen.
| Nachweistyp | Gestütztes Kriterium oder Merkmal | Was es belegen kann | Haupteinschränkung |
|---|---|---|---|
| Antragsbeschreibung | Programmübereinstimmung, Projektzweck oder angegebene Projektergebnisse | Belegt, wie die geplanten Aktivitäten, der Zweck und die Ergebnisse mit dem zu bewertenden Kriterium übereinstimmen. | Angaben in der Antragsbeschreibung bleiben schwach belegt, wenn ihnen konkrete Projektfakten oder relevante unterstützende Nachweise fehlen. |
| Arbeitsproben | Künstlerische Qualität oder ein anderes veröffentlichtes künstlerisches Kriterium | Belegt beobachtbare Qualitäten der eingereichten künstlerischen Arbeit, die für das Kriterium relevant sind. | Eine Arbeitsprobe stützt nur die Merkmale, die sie beobachtbar macht, und belegt keine nicht verwandten Kriterien. |
| Budget | Durchführbarkeit oder Ressourcenkonsistenz | Belegt, ob die angegebenen Kosten und Ressourcenzuweisungen mit den geplanten Aktivitäten übereinstimmen. | Ein kohärentes Budget belegt für sich genommen keine künstlerische Qualität, Wirkung oder Gesamtumsetzbarkeit. |
| Zeitplan | Durchführbarkeit oder zeitliche Planung | Belegt, ob die Abfolge und der zeitliche Rahmen der Aktivitäten mit dem vorgeschlagenen Projektplan übereinstimmen. | Ein plausibler Zeitplan kann nicht belegen, dass der Antragsteller über alle für die Umsetzung erforderlichen Ressourcen oder Kapazitäten verfügt. |
| Zulässige begleitende Unterlagen | Das Kriterium oder Merkmal, auf das sich das Material bezieht | Kann eine gemachte Angabe untermauern, wenn das Material direkt auf diese Angabe bezogene Nachweise liefert. | Nicht zusammenhängendes Material hat einen begrenzten Interpretationswert, wenn sein Bezug zu einem Prüfkriterium unklar ist. |
Zum Beispiel kann eine spezifische Projektangabe, die durch eine relevante Arbeitsprobe, einen Budgetposten oder einen Zeitplaneintrag gestützt wird, einem Gutachter Nachweise für das entsprechende Kriterium liefern, während vages oder nicht zusammenhängendes Material dieses Kriterium möglicherweise ungeklärt lässt.
Das Vertrauen der Gutachter hängt von der Übereinstimmung von Kriterium und Nachweis ab und nicht vom Umfang der Antragsunterlagen.
Manche Förderprogramme übersetzen qualitative Prüfkriterien mithilfe einer Bewertungsmatrix in eine Bewertung oder Punkte, wodurch Anträge auf strukturierter Basis verglichen werden können.
Andere Programme stützen sich teilweise oder vollständig auf eine beschreibende Bewertung, daher ist die numerische Bewertung keine universelle Methode der Antragsprüfung.
Wo eine numerische Bewertung verwendet wird, definiert die Bewertungsskala die verfügbaren Bewertungen oder Punkte für jedes Kriterium.
Eine Gewichtung kann bewirken, dass ein Kriterium stärker in die Gesamtbewertung einfließt als ein anderes, während ein Schwellenwert eine programmdefinierte Bedingung für die weitere Berücksichtigung festlegen kann.
Die Aggregation führt Kriterien- oder Gutachterbewertungen gemäß der Methode des Programms zusammen, sodass die Bedeutung einer endgültigen Bewertung von der verwendeten Skala, den Gewichtungen, Schwellenwerten und Aggregationsregeln abhängt.
Die Bewertung ist damit eine Grundlage für die Auswahl und keine automatische Förderregel.
Der PCEF-Prozess der Stadt Portland verwendet beispielsweise gewichtete Bewertungskriterien vor einer umfassenderen Ausschussprüfung, bei der zusätzliche Programmfaktoren in die Förderempfehlungen einfließen.
Programme können unterschiedliche Bewertungssysteme oder gar keine numerische Bewertung verwenden; wo eine Bewertung verwendet wird, kann die Methodik als vier übergeordnete Phasen verstanden werden.
Eine Bewertungsmatrix verknüpft jedes Prüfkriterium mit einem Leistungsdeskriptor und einer entsprechenden Bewertungsstufe oder Punktzahl.
Sie übersetzt ein qualitatives Gutachterurteil in eine strukturierte Bewertung, ohne dieses Urteil objektiv sicher zu machen oder eine universelle Skala für Kunstförderung zu schaffen.
Deskriptoren erklären, wie verschiedene Leistungsniveaus in Bezug auf ein Kriterium aussehen, und geben Gutachtern eine gemeinsame Referenz für die Interpretation von Antragsnachweisen.
Ein Gutachter vergleicht die Nachweise mit dem relevanten Deskriptor, wählt die Bewertungsstufe, die dieser Bewertung am nächsten kommt, und erfasst alle vom Programm definierten zugehörigen Punkte.
Diese Struktur kann eine konsistentere Interpretation leiten, aber sie beseitigt das Gutachterurteil nicht, da der Gutachter die Nachweise weiterhin anhand des Deskriptors interpretieren muss.
Die Logik der Matrix folgt einer Abfolge von Kriterium zu Deskriptor, Bewertung und Interpretation der bewerteten Stärke.
Die genauen Bezeichnungen, die Anzahl der Bewertungsstufen und die Punktwerte werden vom jeweiligen Programm festgelegt und nicht von einer universellen Bewertungsskala für Kunstförderung.
Eine Bewertungsskala, eine Kriteriengewichtung und ein qualifizierender Schwellenwert sind separate Programmdesignvariablen, die beeinflussen, wie Bewertungen von Förderanträgen interpretiert werden.
Eine Bewertungsskala definiert den verfügbaren Bewertungsbereich oder die Punkte, eine Kriteriengewichtung weist eine relative Bedeutung zu, und ein Schwellenwert legt eine qualifizierende Bedingung fest, sofern das Programm eine solche verwendet.
Die Bewertungsskala bestimmt, welche Bewertungen vergeben werden können, während die Kriteriengewichtung bestimmt, wie stark jedes Kriterium zur Gesamtbewertung beiträgt.
Manche Programme gewichten Kriterien gleich, während andere unterschiedliche Gewichtungen zuweisen, um unterschiedliche Prioritäten abzubilden.
Ein Schwellenwert kann eine Mindestbewertung oder eine andere qualifizierende Bedingung für das Fortkommen oder eine Empfehlung festlegen, aber das Erfüllen dieser Bedingung begründet für sich genommen noch kein Förderergebnis.
Diese drei Variablen erfüllen unterschiedliche Funktionen innerhalb einer programmspezifischen Bewertungsmethode und können daher verändern, wie dieselben zugrunde liegenden Bewertungen zum Vergleich beitragen:
Förderprogramme können einzelne Gutachterbewertungen durch eine Aggregationsmethode zusammenführen, um vor der Gremiendiskussion eine vorläufige Vergleichsposition zu bilden.
Die Aggregationsmethode ist programmspezifisch, und manche Programme verwenden stattdessen eine beschreibende Bewertung oder einen anderen Ansatz anstelle einer numerischen Aggregation.
Eine Einzelbewertung repräsentiert die Beurteilung eines Antrags durch einen Gutachter gemäß der Bewertungsmethode des Programms.
Eine kombinierte Bewertung entsteht, wenn mehrere Gutachterbewertungen mit der für dieses Programm definierten Methode aggregiert werden.
Eine vorläufige Reihung ordnet Anträge dann auf der Grundlage der Dimensionen, die das Programm aggregiert, in eine Vergleichsposition ein, anstatt eine einzelne Gutachterbewertung direkt in einen Rang zu überführen.
Programme können Bewertungen summieren, mitteln, normalisieren oder auf andere Weise kombinieren, sofern ihre Regeln diese Methoden vorsehen, daher gilt keine feste Aggregationsformel über alle Förderprogramme hinweg.
Die folgenden Zahlen sind hypothetisch und veranschaulichen nur eine mögliche Mittelungsmethode; sie sind keine Referenzwerte oder eine standardmäßige Reihungsformel.
Die resultierende vorläufige Reihung ordnet den Antragsvergleich vor der Gremiendiskussion und begründet für sich genommen nicht die Förderentscheidung.
| Antrag | Gutachterbewertungen | Angegebene Aggregationsmethode | Vorläufige Position |
|---|---|---|---|
| Antrag A | 82, 86, 84 | Arithmetisches Mittel: 84 | 1. |
| Antrag B | 80, 81, 82 | Arithmetisches Mittel: 81 | 2. |
| Antrag C | 76, 79, 78 | Arithmetisches Mittel: 77,7 | 3. |
Die Gremienprüfung führt in der Regel Einzelbewertungen in einer gemeinsamen Beratung zusammen und bildet eine Empfehlung oder Reihung, bevor der autorisierte Entscheidungsprozess des Fördergebers die Zuschüsse festlegt.
Der Akteur mit Entscheidungsbefugnis hängt von den Programmregeln ab, daher stellt eine Gremienempfehlung nicht zwangsläufig die endgültige Förderentscheidung dar.
Während der Beratung diskutieren die Gremienmitglieder die Anträge anhand der anwendbaren Kriterien und berücksichtigen die dem Gremium vorliegenden Einzelbewertungen.
Wo die Programmregeln dies zulassen, kann der Diskussion eine Anpassung der Bewertungen oder Änderungen der Reihung folgen, bevor das Gremium seine Empfehlung abgibt.
Diese Empfehlung hält das kollektive Bewertungsergebnis des Gremiums für die nächste Stufe des Entscheidungsprozesses fest.
Die Gremienbewertung und die Fördergenehmigung sind getrennt, wenn ein Programm sie unterschiedlichen Akteuren zuweist.
Die rechtliche oder administrative Entscheidungsbefugnis variiert je nach Fördergeber, und der autorisierte Entscheidungsträger berücksichtigt die Empfehlung im Rahmen der anwendbaren Programmregeln und der verfügbaren Mittel.
Die Gremiendiskussion ist die kollektive Phase, in der Gremienmitglieder die relativen Stärken der Anträge anhand der veröffentlichten Kriterien vergleichen.
Die Beratung ergänzt die Einzelbewertungen um einen vergleichenden Kontext; die Urteile bleiben an die Kriterien gebunden und folgen nicht einer freien Präferenz.
Gremienmitglieder können die Beratung nutzen, um Unterschiede zu klären, wie Antragsnachweise ein Kriterium erfüllen, und Anträge auf dieser Grundlage zu vergleichen.
Wenn Anpassungen erlaubt sind
Die Diskussion kann zu einer dokumentierten Bewertungsanpassung oder einer Änderung der Reihung führen, bevor das Gremium seine Empfehlung abgibt.
Wenn Einzelbewertungen bestehen bleiben
Das Gremium kann die Diskussion trotzdem nutzen, um eine Reihung oder beratende Empfehlung zu bilden; eine Bewertungsanpassung ist daher kein notwendiger Bestandteil.
Programmspezifische Regeln
Konsens, Abstimmungsverfahren, Bewertungsanpassungen und der Umgang mit Interessenkonflikten werden vom jeweiligen Förderprogramm festgelegt.
Bei Interessenkonflikten
Die Teilnahme eines betroffenen Gremienmitglieds kann nach den Programmregeln eingeschränkt werden, während das verbleibende Gremium die erforderliche Reihung oder Empfehlung bildet.
Die endgültige Auswahl kann sowohl von der Bewertungsstärke als auch von veröffentlichten Programmrahmenbedingungen abhängen, einschließlich Programmprioritäten, verfügbarer Mittel und Vergaberegeln.
Eine starke Bewertung kann eine Empfehlung stützen, ohne das endgültige Ergebnis zu garantieren, wenn die Auswahlbedingungen des Programms ebenfalls gelten.
Die Bewertungsstärke beschreibt, wie gut ein Antrag die Prüfkriterien erfüllt, während Auswahlrahmenbedingungen bestimmen, wie Fördermittel unter berechtigten oder empfohlenen Anträgen verteilt werden können.
Eine Fördergrenze kann die Zuschlagsfähigkeit einschränken, selbst wenn mehrere Anträge starke Bewertungen erhalten.
Veröffentlichte Programmprioritäten oder andere Vergaberegeln können die Auswahl ebenfalls beeinflussen, wenn der Fördergeber sie ausdrücklich anwendet.
Nur veröffentlichte oder anderweitig nachprüfbare Programmregeln sollten zur Erklärung dieser Unterscheidung herangezogen werden; ein nicht gefördertes Ergebnis begründet für sich genommen keine unveröffentlichte Priorität oder schwache Bewertung.
Die beiden Teile des Auswahlkontextes sind:
Zum Beispiel können zwei starke Anträge unterschiedliche Ergebnisse erhalten, wenn beide empfohlen werden, die verfügbaren Mittel aber unter den expliziten Auswahlregeln des Programms nur einen unterstützen.
Diese Unterscheidung trennt die Bewertungsstärke vom endgültigen Ergebnis; separate Gründe für die Ablehnung von Förderanträgen gehen über diese Grenze der Auswahlrahmenbedingungen hinaus.